49
Konter
techniker krankenkasse
Wenn das Fernweh erwacht, an die Schutzimpfung denken
Der Sommer naht. Die Urlaubsreise
ist seit Monaten gebucht. Bald heißt
es wieder Koffer packen. Damit auch
die schönsten Wochen des Jahres ein
Erfolg werden, sollten Reiselustige
rechtzeitig an die Vorsorge denken.
Ob ein Trip nach Südamerika, eine
Rundreise durch China oder eine Safa-
ri in Afrika - wer eine Fernreise plant,
sollte rechtzeitig an den Impfschutz
denken, denn in exotischen Ländern
herrschen nicht nur andere Sitten,
sondern auch andere Gesundheitsri-
siken.
Vor allem in Ländern mit warmem
oder tropischem Klima besteht ein
erhöhtes Risiko, sich mit Krankheits-
erregern zu infizieren. Unter Um-
ständen können manche von ihnen
lebensbedrohliche Krankheiten wie
Virushepatitis, Gelbfieber oder Typhus
hervorrufen. Ohne einen entsprechen-
den Schutz gefährdet man nicht nur
sich selbst, sondern nach der Rückrei-
se auch seine Mitmenschen zu Hause.
Schutzimpfungen gehören zu den ef-
fektivsten Möglichkeiten, einer Krank-
heit vorzubeugen. Je früher geimpft
wird, desto besser. Einige Impfungen
benötigen mehrere Injektionen mit
bestimmten Zeitabständen, damit sie
bestmöglich schüt-
zen“, sagt Petra
Rudnick, Ärztin für
Allgemeinmedizin
bei der TK. Spätes-
tens vier bis sechs
Wochen vor Reisean-
tritt sollten Urlauber
eine reisemedizi-
nische Beratung
bei ihrem Arzt in
Anspruch nehmen.
Je nach Ziel und Auf-
enthaltsdauer wird
dort geklärt, welche
Schutzmaßnahmen
notwendig sind.
Auch Last-Minute-Reisende sollten
sich um eine Vorsorge kümmern: Bei
einigen Impfungen ist auch eine kurz-
fristige Immunisierung möglich.
Der wichtigste Schutz vor einer Mala-
riainfektion ist die konsequente Mü-
ckenabwehr vor Ort. Mit Medikamen-
ten kann man diesen Schutz erhöhen.
In der reisemedizinischen Beratung
wird geklärt, ob eine Prophylaxe mit
Tabletten notwendig ist.
Alle Reisenden sollten sich außerdem
vergewissern, ob die in Deutschland
üblichen Schutzimpfungen, wie zum
Beispiel gegen Diphtherie und Teta-
nus, bei ihnen aufgefrischt werden
müssen“, so Rudnick.
Die TK erstattet die Kosten sowohl für
den Impfstoff (gegebenenfalls abzüg-
lich der gesetzlichen Zuzahlung) als
auch für die ärztliche Impfleistung.
Voraussetzung ist nur, dass Vertrags-
ärzte oder das Gesundheitsamt die
Reiseschutzimpfungen durchführen
-
und zwar auf Grundlage der Emp-
fehlungen der Ständigen Impfkom-
mission beim Robert-Koch-Institut in
Verbindung mit den Reisehinweisen
des Auswärtigen Amtes.